Rechtsprechung
OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Kosten zum Mehrvertretungszuschlag; Anfechtbarkeit von Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte in Kostenfestsetzungssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erstattungspflicht hinsichtlich der Kosten des Gegeners im Verfahren der freiwilligen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 6
Erfallen der Erhöhungsgebühr in Wohngeldverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 29.04.2005 - 1 T 394/05
- OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 970
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.03.2004 - VIII ZB 114/03
Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung einer Erbengemeinschaft
Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
Schon das mag ausreichen, um die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO (§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG ) zu begründen (dazu BGH, B.v. 16.03.04, VIII ZB 114/03; BGH NJW 1987, 2240 ).Diese lässt es ohne weiteres zu, dass die Mitglieder einer Erbengemeinschaft eine mietrechtliche Forderung gerichtlich geltend machen, verweist die Miterben also nicht auf die Möglichkeit der Prozessstandschaft (B.v. 16.03.04, VIII ZB 114/03).
- BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04
"Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgeführt, dass die erstattungspflichtige Partei organisatorische Entscheidungen ihres erstattungsberechtigten Prozessgegners zu akzeptieren habe (B.v. 09.09.04, I ZB 5/04 m.N. zur eigenen Rspr.). - BGH, 05.01.2004 - II ZB 22/02
Anwaltsgebühren bei Vertretung einer Sozietät von Steuerberatern und …
Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
All diesen Ausnahmen ist indes gemein, dass die gerichtliche Geltendmachung des fraglichen Anspruchs auch durch einen der Forderungsinhaber allein erfolgen kann (BGH, B.v. 05.01.04, II ZB 22/02: GbR statt deren Gesellschafter; BGH, wie vor: Ein Anwalt/Steuerberater statt aller Anwälte/Steuerberater einer Sozietät).
- BGH, 28.10.2004 - III ZB 41/04
Mindestbeschwerdewert für eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung; …
Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
Zum Wert des Rechtsmittels ist allenfalls § 567 Abs. 2 ZPO , nicht § 45 Abs. 1 WEG maßgeblich (dazu Hansens, Rpfleger 1999, 105, 106), so dass offen bleiben kann, ob, wofür manches spricht, ein Mindestbeschwerdewert nicht erforderlich ist (so, zum ZPO -Verfahren, BGH, B. v. 28.10.04, III ZB 41/04). - BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige weitere …
Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
Das hat der Bundesgerichtshof nun eingehend erläutert (B.v. 30.09.04, V ZB 16/04). - BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85
Erhöhung der Prozeßgebühr bei Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
Schon das mag ausreichen, um die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO (§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG ) zu begründen (dazu BGH, B.v. 16.03.04, VIII ZB 114/03; BGH NJW 1987, 2240 ). - OLG Schleswig, 13.01.2004 - 9 W 5/04
Mehrvertretungszuschlag bei Klage der Mitglieder einer …
Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
So nimmt denn auch die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung an, dass die auf den Mehrvertretungszuschlag entfallenden Kosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften erstattungsfähig sind (OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 804 ; OLG München, ZMR 2003, 451 ; OLG Koblenz, AnwBl 2002, 249). - OLG München, 11.11.2002 - 11 W 2448/02
Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
So nimmt denn auch die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung an, dass die auf den Mehrvertretungszuschlag entfallenden Kosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften erstattungsfähig sind (OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 804 ; OLG München, ZMR 2003, 451 ; OLG Koblenz, AnwBl 2002, 249). - OLG Koblenz, 28.09.2001 - 14 W 643/01
Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
So nimmt denn auch die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung an, dass die auf den Mehrvertretungszuschlag entfallenden Kosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften erstattungsfähig sind (OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 804 ; OLG München, ZMR 2003, 451 ; OLG Koblenz, AnwBl 2002, 249). - LG Braunschweig, 05.10.2000 - 8 T 883/00
Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlages bei Auftreten für mehrere …
Auszug aus OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
An alldem ändert auch der gelegentlich in diesem Zusammenhang herangezogene Kostenminderungs- oder Kostenschonungsgrundsatz (so etwa LG Braunschweig, NJW-RR 2002, 304 ) nichts.
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen …
Die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr (so zutreffend OLG Köln NJW 2006, 706; OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 536; OLG Dresden ZMR 2005, 970; OLG Brandenburg JurBüro 2006, 475; a.A. OLG Koblenz JurBüro 2006, 315; vgl. für die GbR: BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958; Beschl. v. 21. September 2005, VIII ZB 35/04, NZM 2005, 941) war auch in Ansehung der Möglichkeit, einen Wohnungseigentümer das Verfahren als Prozessstandschafter führen zu lassen (…vgl. Senat, Urt. v. 24. Juni 2005, V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 m.w.N.), zur Rechtsverfolgung notwendig, denn es kann einem Gläubiger nur ausnahmsweise zugemutet werden, aus Kostengründen einen Prozess nicht selbst zu führen (…vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, aaO).